Rechtsprechung
   OLG Rostock, 24.08.2004 - I Ws 246/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21249
OLG Rostock, 24.08.2004 - I Ws 246/04 (https://dejure.org/2004,21249)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24.08.2004 - I Ws 246/04 (https://dejure.org/2004,21249)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24. August 2004 - I Ws 246/04 (https://dejure.org/2004,21249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,21249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer wiederholten Stellung eines Klageerzwingungsantrages in derselben Sache; Sinn und Zweck der Monatsfrist zur Stellung eines Klageerzwingungsantrages; Folgen einer fehlenden Benennung von neuen Tatsachen oder Beweismittel durch den Antragsteller

  • Judicialis

    StPO § 152; ; StPO § 170 Abs. 2; ; StPO § 172 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172 Abs. 2 Satz 1
    Unzulässige Wiederholung der Klageerzwingung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 30.12.1999 - 1 Ws 624/99

    Behebung von Formfehlern nach Ablauf der Monatsfrist

    Auszug aus OLG Rostock, 24.08.2004 - I Ws 246/04
    Eine solche Formalentscheidung kann den Weg ins Klageerzwingungsverfahren nicht erneut eröffnen (OLG Stuttgart NStZ-RR 1997, 177 m.w.N.; vgl. auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 146).
  • OLG Stuttgart, 12.12.1996 - 1 Ws 170/96
    Auszug aus OLG Rostock, 24.08.2004 - I Ws 246/04
    Eine solche Formalentscheidung kann den Weg ins Klageerzwingungsverfahren nicht erneut eröffnen (OLG Stuttgart NStZ-RR 1997, 177 m.w.N.; vgl. auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 146).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht